Die Europäische Kommission hat Gesetzgebung verabschiedet, um die Verwendung von auf Fluorkohlenwasserstoffen basierenden Kältemitteln beschleunigt auszuphasen. Es handelt sich um die sogenannten HFKs oder F-Gase, die in Kälte- und Gefriersystemen verwendet werden. Ausphasen bedeutet langfristig ein Verbot des (Nach-)Befüllens von Kälteanlagen mit synthetischen Kältemitteln. Die neue Gesetzgebung sieht vor:

1. Die Reduzierung der Verwendung von synthetischen Kältemitteln.
2. Die Verringerung von Leckagen in Kälte- und Gefriersystemen mit einem F-Gas durch mehr verpflichtende Leckkontrollen.

FÜR WELCHE UNTERNEHMEN IST DIES WICHTIG?
Hunderttausende Unternehmer nutzen Anlagen, die mit synthetischen Kältemitteln gekühlt werden. In unserem Land gibt es etwa eine Million industrielle Kälteanlagen und eine halbe Million Klimaanlagen und Wärmepumpen, die diese Kältemittel verwenden. Sie werden in praktisch allen Branchen eingesetzt, in denen Kühlung Teil des Prozesses ist, von Lebensmitteln und Gastronomie bis Chemie, Immobilien und Rechenzentren.

WAS SIND SYNTHETISCHE KOUDEMIDDELEN?

  • (H)CFKs (Chlorfluorkohlenwasserstoffe): (H)CFKs schädigen die Ozonschicht. Das bekannteste und am häufigsten verwendete Kältemittel aus der Gruppe der (H)CFKs ist Freon. Beispiele sind Freon 12 (R12) und Freon 22 (R22), die beide bereits verboten sind.
  • HFKs (Fluorkohlenwasserstoffe): HFKs sind sogenannte Treibhausgase, die zum Klimawandel beitragen. Sie sind noch erlaubt und werden oft als Ersatzprodukt für CFKs und HCFKs verwendet. Häufig verwendete Kältemittel mit HFKs sind R134a, R407C, R507A und R410A.

WARUM WURDE DIESE GESETZGEBUNG VERABSCHIEDET?
Die Gesetzgebung zielt darauf ab, die Verwendung von synthetischen Kältemitteln zu reduzieren. Dies ist eine Folge einer schärferen europäischen Umweltpolitik.

MEHR ZUM REDUZIEREN DER VERWENDUNG VON HFKs
In der neuen Gesetzgebung gibt es drei wichtige Änderungen, um die Verwendung von HFKs zu beschränken: ein Verwendungsverbot, eine Produktionsbeschränkung und ein NeubaVerbot.

WAS BEDEUTET DAS VERWENDUNGSVERBOT?
Das Nachfüllen von Anlagen, die mit einem HFK mit einem GWP > 2.500 gefüllt sind, ist ab dem 1. Januar 2020 nur noch mit regeneriertem / recyceltem Kältemittel gestattet. Ab dem 1. Januar 2030 ist das Nachfüllen einer Anlage mit einem HFK mit einem GWP > 2.500 vollständig verboten.

WAS BEDEUTET PRODUKTIONSBESCHRÄNKUNG?
Die Produktion von F-Gasen, einschließlich der HFKs, wird schrittweise von 100% im Jahr 2015 auf 21% im Jahr 2030 reduziert. Es wird ein Quotensystem eingeführt, bei dem Importeure/Hersteller Quoten auf der Grundlage der durchschnittlichen Menge an HFKs zugewiesen bekommen, die sie in den Jahren zwischen 2009 und 2012 auf den Markt gebracht haben.

WAS BEDEUTET DAS NEUBAUVERBOT?
Ab dem 1. Januar 2020 gilt ein Verbot für den Neubau von Anlagen mit einem GWP > 2.500 wie R507A und R404A.

WAS BEDEUTET DIE F-GAS-VERORDNUNG FÜR HFKs GENAU?
Gesetzlich vorgeschriebene Frequenz von Leckkontrollen

Die Häufigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Leckdichtigkeitskontrollen für mit HFKs gefüllte Kälte- und Gefriersysteme wird gemäß der aktuellen PED-Gesetzgebung nicht mehr nur auf der Grundlage der Menge des Kältemittels in Ihrer Anlage bestimmt. Die Häufigkeit der gesetzlichen Leckdichtigkeitskontrollen wird nicht mehr nur durch die Menge des Kältemittels in Ihrer Kälteanlage bestimmt, sondern auch durch das CO2-Äquivalent Ihrer Anlage. Ein CO2-Äquivalent drückt den Beitrag zum Treibhauseffekt aus. Dieses CO2-Äquivalent ist für jedes Kältemittel unterschiedlich.

Die Häufigkeit der Leckdichtigkeitskontrollen für Anlagen mit einer Kältemittelinhalt beträgt:

> 5 Tonnen CO2-Äq und < 50 Tonnen CO2-Äq = mindestens einmal pro Jahr

> 50 Tonnen CO2-Äq und < 500 Tonnen CO2-Äq = mindestens alle sechs Monate

> 500 Tonnen CO2-Äq = mindestens alle sechs Monate. Dabei ist ein automatisches Leckdetectionssystem obligatorisch. Das Leckdetectionssystem muss mindestens alle 12 Monate auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden.

Wenn Ihre Anlage über ein Leckdetectionssystem verfügt, kann diese Häufigkeit der gesetzlichen Leckdichtigkeitskontrolle halbiert werden. Das Leckdetectionssystem muss jedoch alle 12 Monate auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden.

Die Regeln für Leckdichtigkeitskontrollen gelten gemäß der F-Gas-Gesetzgebung für folgende Geräte:

  • Stationäre Kühlgeräte
  • Stationäre Klimatisierungsgeräte
  • Stationäre Wärmepumpen
  • Stationäre Brandschutzgeräte
  • Kühleinheiten von Kühlwagen und Kühlaufliegern
  • Elektrische Schaltanlagen
  • Organische Rankine-Zyklen